Interview durch das Magazin Print & Produktion (2008)

Für die Initiative patentschmutz.de antworten:
  • Ass. jur. Felix von Courten
  • Dipl.-Math. Lasse Kliemann
  • Niclas Köser, Student (Ingenieurinformatik)
  • Sören Witt, Student (Ingenieurinformatik)
Eine Kurzfassung des Interviews findet sich in der Print-Ausgabe [PDF].

Print: Herr Köser, welche Ziele hat die Initiative patentschmutz.de?

Köser: Die Initiative patentschmutz.de setzt sich für einen fairen und freien Wettbewerb in der IT-Branche ein, indem sie über die Gefahr durch Softwarepatente aufklärt, informiert und sich gegen deren Etablierung in Europa engagiert.

Damit dieser Wettebwerb funktioniert, müssen die gewerblichen Schutzrechte durch den Gesetzgeber sorgfältig gewählt werden, denn sie sollen schützen, aber auf keinen Fall die Entwicklung konkurrierender Produkte behindern. Einzig das Urheberrecht hat sich hier bewährt und zu der großartigen Vielfältigkeit an Entwicklungen, Entwicklungsmethoden und Geschäftsmodellen im Softwarebereich geführt, die wir heute kennen. Auch die für die Branche so wichtigen OpenSource-Lizenzen wären ohne das Urheberrecht nicht möglich.

Lobbyisten preisen jedoch seit einigen Jahren immer wieder Softwarepatente als eine angeblich dringend notwendige "Verbesserung" des Schutzes von Software an. Da wird gezielt Desinformation betrieben.

Softwarepatente sind keine Verstärkung des bekannten Urheberrechtsschutzes, sondern eine ganz andere Schutzform, und zwar eine, die überhaupt nicht auf Software und die Art, wie Software entwickelt wird, zugeschnitten ist. Und, vielmehr noch, Softwarepatente würden den bisher bestehenden Urheberrechtsschutz gewissermaßen aushebeln. Das kommt einer Enteignung derer gleich, welche bislang unter dem Schutz von Urheberrechten Software entwickelt haben.

Kliemann: patentschmutz.de fordert daher, wie sehr viele KMU (kleine und mittelständische Unternehmen), dass Software von der Patentierbarkeit ausgeschlossen bleibt -- wie es derzeit eigentlich geltendes Recht ist. Wir wollen, dass Unternehmen anstatt für Rechtsabteilungen und Rechtsstreitigkeiten wieder mehr Geld für Foschung und Entwicklung ausgeben können.

Print: In Ihrem Artikel "Wettbewerbskiller Softwarepatente" bezeichnen Sie die Vorgänge rund um das Vistaprint-Patent als "Alarmsignal": Warum?

v. Courten: Der aktuelle Fall zeigt sehr deutlich, wie Softwarepatente den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens behindern können, und wie einseitig der Patentschutz auf Software den Patentinhaber bevorteilt. Im Patentverletzungsprozess geht es nämlich nie um die Rechtmäßigkeit des Patentes selbst, sondern nur um die Frage, ob es verletzt wurde oder nicht. Die Trivialität dieser Patente löst bei meinen Mitstreitern aus dem Informatik-Bereich nur noch Kopfschütteln aus.

Witt: Und -- ganz wichtig: Hier sieht man, wie es eine Branche betroffen hat, die ihre Software gar nicht unbedingt selbst entwickelt. Dabei gibt es kaum eine Möglichkeit, solche Patentverletzungen zu vermeiden -- weder als Anwender, noch als Entwicklern --, dafür sind diese Patentansprüche viel zu breit angelegt.

Die Rechtmäßigkeit von Softwarepatenten ist äußerst umstritten, denn sie wurden gegen den Wortlaut des Europäisches Patentübereinkommens aufgrund - sagen wir mal - recht phantasievoller Auslegung des Gesetzestextes angenommen. Die Zahl dieser Patente schätzt man auf etwa 30.000, und die verschwinden nicht einfach so wieder.

Während eine nachträgliche Legalisierung dieser Patente zunächst mit der Patentrichtlinie von 2005 scheiterte, und sich Softwarepatentinhaber mit der gerichtlichen Verwertung ihrer Ansprüche zurückhielten, häufen sich nun weltweit die Patentklagen, auch in Deutschland geht es los.

Print: Welche Auswirkungen hat das "Vistaprint-Urteil" auf die Druckbranche?

v. Courten: Die Branche ist zurecht verunsichert: Das Urteil ist ein Präzedenzfall und Vistaprint hat zudem angekündigt seine Patente weiterhin auch in Deutschland durchzusetzen, was durch dieses Urteil sehr erleichtert wird.

Das Urteil ist eine Steilvorlage für jeden Inhaber solcher Softwarepatente. Denn es begünstigt die rechtliche Durchsetzbarkeit solcher Patente, ohne die Frage nach deren rechtlicher Wirksamkeit aufzuwerfen. In einem solchen Prozess kommt es nur darauf an, ob das Patent verletzt wurde oder nicht; die Wirksamkeit eines Patentes wird nicht beurteilt. Fatalerweise lehnten die Düsseldorfer Richter es ab, diesen Rechtssstreit bis zur Entscheidung über eine vor dem Bundespatentgericht angestrengte Nichtigkeitsklage auszusetzen.

Aus jeder ähnlichen Druckvorlagenerstellung, die von den allgemein und abstrakt formulierten Patentansprüchen erfasst wird, kann man eine Patentverletzung konstruieren. Die in diesem Urteil getroffenen Feststellungen liefern genügend Argumente, um solche Verfahren zur Erstellung von Druckvorlagen auf den Markt rasch und effizient zu stoppen.

Köser: Software wird in der Druckbranche überall eingesetzt, also muss eigentlich überall von Patentverletzungen ausgegangen werden.

Kurzfristig täte die Branche gut daran, sich einen Überblick über die existierenden Patente zu verschaffen und diese präventiv zu bekämpfen.

Nachhaltig hilft natürlich nur eine politische Lösung, deswegen sollte sie offen Stellung gegen Softwarepatente beziehen, wie ein Teil das mit der IG Web-to-print schon getan hat, vor allem aber die Initiativen gegen Softwarepatente unterstützen. Denn Softwarepatente kann man effektiv nur branchenübergreifend bekämpfen.

Interessante Webadressen der Initiativen sind: www.patentschmutz.de, www.patentfrei.de, www.patentverein.de.

Print: Wie sollten die europäischen Patentämter und -Gerichte Ihrer Meinung nach Softwareentwicklungen schützen?

Kliemann: Nun, Patentämter sollten das gar nicht tun, sondern der Gesetzgeber, und zwar mit dem Urheberrecht. Also genau so, wie es viele Jahre erfolgreich praktiziert wurde.

Von Patentlobbyisten wird gerne suggeriert, dass man "Softwareideen" vor "geistigem Diebstahl" schützen müsse. Solche Ideen dürfen aber nicht Gegenstand eines Schutzrechtes sein, sondern nur ihre konkrete Umsetzung; worauf es nämlich ankommt ist, dass man diese Ideen möglichst elegant und fehlerfrei in Programmcode umsetzt.

Wenn Gesetzgeber, Patentämter und Gerichte diese Leistungen belohnen wollen, dann dürfen sie keine Softwarepatente zulassen. Sie müssen vielmehr dafür sorgen, dass Software weiterhin ausschließlich durch das Urheberrecht geschützt wird.

Das Urheberrecht ist bislang die einzige bekannte Schutzform, die denjenigen belohnt, der in eine Software am meisten Arbeit gesteckt hat. Damit ermöglicht das Urheberrecht, dass zur selben Idee mehrere konkurrierende Implementierungen auf den Markt kommen, und sich die beste durchsetzen kann.

Witt: Sehen Sie sich an, wie gut sich die durch KMU geprägte europäische Softwarebranche in den letzten Jahrzehnten unter diesen Rahmenbedingungen entwickelt hat.

Es gibt da ein – inzwischen kann man sagen: altes – Sprichwort, das lautet: "Um ein Programm zu schreiben, braucht man 1000 alte Ideen und eine neue." Nun stellen Sie sich vor, nur 1% dieser "alten" Ideen seien durch Softwarepatente blockiert. So kann niemand ernsthaft Software entwickeln.

Print: Was raten Sie Unternehmen, die von einstweiligen Verfügungen auf Unterlassung bedroht werden?

Kliemann: Sind Sie von einer einstweiligen Verfügung bedroht, ist es unserer Auffassung nach bereits zu spät.

v. Courten: Rechtsstreitigkeiten sind teuer und zeitraubend; Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Honorare für Sachverständige sind nur einige der Vorleistungen, die man im Prozess erbringen muss. An diesen Kosten können Sie noch vor Ende des Verfahrens insolvent gehen.

Sollte es Ihnen allerdings gelingen, sich erfolgreich zu verteidigen und darüber hinaus das Patent durch das Bundespatentgericht für nichtig erklären zu lassen so könnten Sie den Patentinhaber auf Schadenersatz verklagen. Denn die Patentverletzungsklage auf Grund eines für nichtig erklärten Patents, stellt einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Unternehmens dar. Das nützt Ihnen aber spätestens dann nichts mehr, wenn derselbe oder ein anderer Wettbewerber sich auf ein ähnliches Softwearepatent beruft.

Es reicht daher nicht, sich nur auf eine Verteidigungsstrategie oder guten Rechtsbeistand zu verlassen.

Köser: Den betroffenen Unternehmen bleibt hier eigentlich nur eine Wahl: Sie müssen sich zusammenschließen und gemeinsam gegen die Patentierbarkeit von Software vorgehen.