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Enträge zum Thema Klage

Veröffentlicht: 2008-06-21

Keine Entwarnung anlässlich widerrufener Softwarepatente

Im April 2008 wurde das Patent EP1040428 (Computerized Prepress) der US-Firma VistaPrint Technologies durch das Europäische Patentamt anlässlich mehrerer Einsprüche widerrufen. Diese Entscheidung ist unserer Ansicht nach im Einklang mit volkswirtschaftlich sinnvollen Patentierbarkeitsbedingungen. Dennoch hätte dieses Patent gar nicht erst erteilt werden dürfen.

Ein Blick auf die Dauer des Einspruchverfahrens wirkt überdies mehr als ernüchternd. Die Einsprüche wurden im August 2005 eingelegt (Suchwort: Opposition), d.h. bis zur Entscheidung vergingen über zwei Jahre.

Verzögerungen dieser Größenordnung sind offenbar die Regel. Ein weiteres Beispiel ist das "Geschenke"-Patent EP0927945 der Firma Amazon. Diverse Einsprüche erfolgten Ende 2003 und Anfang 2004, der Widerruf aber erst Ende 2007, also mit einer Verzögerung von vier Jahren.

Während zwischen Einspruch und Widerruf Jahre vergehen, werden Patentverletzungen hingegen sehr schnell gerichtlich festgestellt und entsprechende Urteile vollstreckt.

Somit ist der Einspruch als Verteidigung gegen zu Unrecht erteilte Patente zumindest für kleine und mittelständische Unternehmen praktisch nutzlos.

Veröffentlicht: 2008-11-13

Bundespatentgericht erklärt gefürchtetes Vistaprint-Patent für nichtig

Heute wurde vom Bundespatentgericht das europäische Patent EP0852359 für nichtig erklärt. Wir hatten über dieses Patent und seine wettbewerbsfeindliche Wirkung in einem Artikel im Resoom-Magazin berichtet. Die Durchsetzung des Patents in Deutschland durch die Firma Vistaprint hatte für großes Aufsehen gesorgt, da es nahezu die gesamte Druckbranche bedrohte. Darauf formierte sich beeindruckend rasant die Interessensgemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print. Die heutige Entscheidung des Bundespatentgerichts (FFII, Heise) sorgt für Aufatmen in der Branche.

Im Entwurf der mittlerweile überarbeiteten Pressemitteilung des FFII finden sich Details zum Verlauf der gestrigen Verhandlung, die geradezu humoristischen Charakter hätten, wenn die ganze Angelegenheit nicht so ernst wäre:

Der Vertreter der Nichtigkeitskläger zerpflückt das Patent dann vollständig: schon die Technizität sei fraglich, Neuheit nicht vorhanden und eine Erfindungshöhe nirgendwo ersichtlich. (...) Dem hatten die Patentinhaber wenig entgegen zu setzen - die Daten würden dem Übertragungsweg angepasst wurde argumentiert, außerdem sei erwähnt, dass für die Übertragung HTML, JavaScript oder Java verwendet werden könnten.

Trotz aller Erleichterung weisen wir auch dieses Mal darauf hin, dass es keinen Grund zur Entwarnung gibt. Die Durchsetzung dieses Patentes konnte bislang trotz des laufenden Nichtigkeitsverfahrens vollzogen werden – mit schweren wirtschaftlichen Einschnitten für die Betroffenen. Wirkliche Abhilfe kann langfristig nur ein klarer gesetzlicher Ausschluss von Softwarepatenten und eine entsprechend korrigierte Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes schaffen.