Keine Entwarnung anlässlich widerrufener Softwarepatente
Im April 2008 wurde das Patent EP1040428 (Computerized Prepress) der US-Firma VistaPrint Technologies durch das Europäische Patentamt anlässlich mehrerer Einsprüche widerrufen. Diese Entscheidung ist unserer Ansicht nach im Einklang mit volkswirtschaftlich sinnvollen Patentierbarkeitsbedingungen. Dennoch hätte dieses Patent gar nicht erst erteilt werden dürfen.
Ein Blick auf die Dauer des Einspruchverfahrens wirkt überdies mehr als ernüchternd. Die Einsprüche wurden im August 2005 eingelegt (Suchwort: Opposition), d.h. bis zur Entscheidung vergingen über zwei Jahre.
Verzögerungen dieser Größenordnung sind offenbar die Regel. Ein weiteres Beispiel ist das "Geschenke"-Patent EP0927945 der Firma Amazon. Diverse Einsprüche erfolgten Ende 2003 und Anfang 2004, der Widerruf aber erst Ende 2007, also mit einer Verzögerung von vier Jahren.
Während zwischen Einspruch und Widerruf Jahre vergehen, werden Patentverletzungen hingegen sehr schnell gerichtlich festgestellt und entsprechende Urteile vollstreckt.
Somit ist der Einspruch als Verteidigung gegen zu Unrecht erteilte Patente zumindest für kleine und mittelständische Unternehmen praktisch nutzlos.