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Enträge zum Thema Blockade

Veröffentlicht: 2008-10-16

Kompromittierendes von Siemens

Man kann Unternehmen – auch Großkonzernen – nicht einfach vorwerfen, sie würden sich "unmoralisch" oder "marktschädigend" verhalten, wenn sie sich ein übergroßes Portfolio an trivialen, Software- oder auf andere Art fragwürdigen Patenten anlegen, um diese dann wie einen Minengürtel um ihre Produkte zu legen. Sie müssen sich am Markt behaupten und sind dessen Gesetzmäßigkeiten unterworfen. Sie müssen Patente als Machtinstrument einsetzen, weil ihre Konkurrenten es auch tun oder tun könnten. Auch die Absicht, diese möglichst gewinnbringend zu verwerten, darf man nicht leichtfertig zum Vorwurf machen.

Nein, es ist Sache der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Entscheider sich wieder der Gesamtwirtschaft gegenüber verantwortungsvoll verhalten können.

Dennoch ist es geradezu entlarvend, in welch' unkritischem Ton man sich auf den Webseiten der Abteilung "Corporate Technology" des Siemens-Konzerns äußert. Zwei ebenso kurze wie interessante Texte enthalten Textpassagen, die wir einfach zitieren müssen, weil hier von einem bedeutenden Unternehmen einige unserer Befürchtungen bestätigt werden – vielleicht unfreiwillig.

Unter der Überschrift "Intellectual Property Support - Patente der Wettbewerber" lesen wir über die Spezies des Patenthais:

In nahezu allen Geschäftsfeldern der Elektrotechnik stellen Patente Markthebel dar, die immer häufiger und aggressiver genutzt werden. Das Agieren auf solchen Feldern vergleichen wir heutzutage gerne mit dem Balancieren über einem Becken mit "Patenthaien". (...)

Unsere Spezialisten erarbeiten sogenannte Wettbewerberprofile, die deren spezifische Stärken und Schwächen sowie Trends ihrer Patentportfolios zeigen. Diese Ergebnisse nutzen wir auch als ein Kriterium für die Steuerung der eigenen Patentportfolios.

Und unter "Standards und Patente - Wie eine Lizenz zum Gelddrucken" geht es dann richtig rund zur Frage, wie sich Patente und Standardisierungen miteinander vertragen:

Ist ein Patent, das ja ein Ausschlussrecht gewährt, mit einem allgemein zugänglichen Standard verträglich oder schließt das eine das andere aus? In der Praxis wird dieser vermeintliche Widerspruch dadurch aufgehoben, dass Standardisierungsgremien nur dann patentierte Lösungen in Standards aufnehmen, wenn der Patentinhaber bereit ist, jedermann eine Lizenz zu fairen Bedingungen zu gewähren. Für den Patentinhaber ist so ein Patent, das von den anderen Marktteilnehmern bei standardgemäßen Realisierungen zwangsläufig benutzt werden muss, quasi eine Garantie für kommenden Geldregen.

Daher achtet der Patentbereich darauf, dass Mitarbeiter, die in der Standardisierung tätig sind, die von ihnen eingebrachten Vorschläge zuvor mit einem Patent Professional absprechen, um jede Möglichkeit einer Patentierung wahrnehmen zu können. So ist es zum Beispiel gelungen, mit 30 Patenten im GSM-Mobilfunk nach Nokia und noch vor Motorola weltweit eine Spitzenposition zu erreichen; auch bei Patenten für die dritte Mobilfunkgeneration nimmt Siemens eine aussichtsreiche Position ein.

(Sämtliche Hervorhebungen von uns.)

Zwischen den Zeilen kann man hier auch lesen, dass nach Möglichkeit nichts zur Standardisierung vorgeschlagen wird, was nicht im eigenen Patentportfolio eingemauert ist. Fragen nach der Qualität eines Standards werden möglicherweise hinter den Interessen der beteiligten Unternehmen zurücktreten. Die Vorteile patentfreier Standards werden überhaupt nicht thematisiert, ebensowenig die Nachteile patentblockierter Standards. Diese erreichen in der Regel eine geringere Marktakzeptanz und verweigern sich durch ihre Inkompatibilität zu OpenSource einem Großteil der heutigen Softwarelandschaft.

Veröffentlicht: 2008-11-13

Bundespatentgericht erklärt gefürchtetes Vistaprint-Patent für nichtig

Heute wurde vom Bundespatentgericht das europäische Patent EP0852359 für nichtig erklärt. Wir hatten über dieses Patent und seine wettbewerbsfeindliche Wirkung in einem Artikel im Resoom-Magazin berichtet. Die Durchsetzung des Patents in Deutschland durch die Firma Vistaprint hatte für großes Aufsehen gesorgt, da es nahezu die gesamte Druckbranche bedrohte. Darauf formierte sich beeindruckend rasant die Interessensgemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print. Die heutige Entscheidung des Bundespatentgerichts (FFII, Heise) sorgt für Aufatmen in der Branche.

Im Entwurf der mittlerweile überarbeiteten Pressemitteilung des FFII finden sich Details zum Verlauf der gestrigen Verhandlung, die geradezu humoristischen Charakter hätten, wenn die ganze Angelegenheit nicht so ernst wäre:

Der Vertreter der Nichtigkeitskläger zerpflückt das Patent dann vollständig: schon die Technizität sei fraglich, Neuheit nicht vorhanden und eine Erfindungshöhe nirgendwo ersichtlich. (...) Dem hatten die Patentinhaber wenig entgegen zu setzen - die Daten würden dem Übertragungsweg angepasst wurde argumentiert, außerdem sei erwähnt, dass für die Übertragung HTML, JavaScript oder Java verwendet werden könnten.

Trotz aller Erleichterung weisen wir auch dieses Mal darauf hin, dass es keinen Grund zur Entwarnung gibt. Die Durchsetzung dieses Patentes konnte bislang trotz des laufenden Nichtigkeitsverfahrens vollzogen werden – mit schweren wirtschaftlichen Einschnitten für die Betroffenen. Wirkliche Abhilfe kann langfristig nur ein klarer gesetzlicher Ausschluss von Softwarepatenten und eine entsprechend korrigierte Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes schaffen.