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Veröffentlicht: 2008-11-13

Bundespatentgericht erklärt gefürchtetes Vistaprint-Patent für nichtig

Heute wurde vom Bundespatentgericht das europäische Patent EP0852359 für nichtig erklärt. Wir hatten über dieses Patent und seine wettbewerbsfeindliche Wirkung in einem Artikel im Resoom-Magazin berichtet. Die Durchsetzung des Patents in Deutschland durch die Firma Vistaprint hatte für großes Aufsehen gesorgt, da es nahezu die gesamte Druckbranche bedrohte. Darauf formierte sich beeindruckend rasant die Interessensgemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print. Die heutige Entscheidung des Bundespatentgerichts (FFII, Heise) sorgt für Aufatmen in der Branche.

Im Entwurf der mittlerweile überarbeiteten Pressemitteilung des FFII finden sich Details zum Verlauf der gestrigen Verhandlung, die geradezu humoristischen Charakter hätten, wenn die ganze Angelegenheit nicht so ernst wäre:

Der Vertreter der Nichtigkeitskläger zerpflückt das Patent dann vollständig: schon die Technizität sei fraglich, Neuheit nicht vorhanden und eine Erfindungshöhe nirgendwo ersichtlich. (...) Dem hatten die Patentinhaber wenig entgegen zu setzen - die Daten würden dem Übertragungsweg angepasst wurde argumentiert, außerdem sei erwähnt, dass für die Übertragung HTML, JavaScript oder Java verwendet werden könnten.

Trotz aller Erleichterung weisen wir auch dieses Mal darauf hin, dass es keinen Grund zur Entwarnung gibt. Die Durchsetzung dieses Patentes konnte bislang trotz des laufenden Nichtigkeitsverfahrens vollzogen werden – mit schweren wirtschaftlichen Einschnitten für die Betroffenen. Wirkliche Abhilfe kann langfristig nur ein klarer gesetzlicher Ausschluss von Softwarepatenten und eine entsprechend korrigierte Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes schaffen.

Veröffentlicht: 2008-10-16

Kompromittierendes von Siemens

Man kann Unternehmen – auch Großkonzernen – nicht einfach vorwerfen, sie würden sich "unmoralisch" oder "marktschädigend" verhalten, wenn sie sich ein übergroßes Portfolio an trivialen, Software- oder auf andere Art fragwürdigen Patenten anlegen, um diese dann wie einen Minengürtel um ihre Produkte zu legen. Sie müssen sich am Markt behaupten und sind dessen Gesetzmäßigkeiten unterworfen. Sie müssen Patente als Machtinstrument einsetzen, weil ihre Konkurrenten es auch tun oder tun könnten. Auch die Absicht, diese möglichst gewinnbringend zu verwerten, darf man nicht leichtfertig zum Vorwurf machen.

Nein, es ist Sache der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Entscheider sich wieder der Gesamtwirtschaft gegenüber verantwortungsvoll verhalten können.

Dennoch ist es geradezu entlarvend, in welch' unkritischem Ton man sich auf den Webseiten der Abteilung "Corporate Technology" des Siemens-Konzerns äußert. Zwei ebenso kurze wie interessante Texte enthalten Textpassagen, die wir einfach zitieren müssen, weil hier von einem bedeutenden Unternehmen einige unserer Befürchtungen bestätigt werden – vielleicht unfreiwillig.

Unter der Überschrift "Intellectual Property Support - Patente der Wettbewerber" lesen wir über die Spezies des Patenthais:

In nahezu allen Geschäftsfeldern der Elektrotechnik stellen Patente Markthebel dar, die immer häufiger und aggressiver genutzt werden. Das Agieren auf solchen Feldern vergleichen wir heutzutage gerne mit dem Balancieren über einem Becken mit "Patenthaien". (...)

Unsere Spezialisten erarbeiten sogenannte Wettbewerberprofile, die deren spezifische Stärken und Schwächen sowie Trends ihrer Patentportfolios zeigen. Diese Ergebnisse nutzen wir auch als ein Kriterium für die Steuerung der eigenen Patentportfolios.

Und unter "Standards und Patente - Wie eine Lizenz zum Gelddrucken" geht es dann richtig rund zur Frage, wie sich Patente und Standardisierungen miteinander vertragen:

Ist ein Patent, das ja ein Ausschlussrecht gewährt, mit einem allgemein zugänglichen Standard verträglich oder schließt das eine das andere aus? In der Praxis wird dieser vermeintliche Widerspruch dadurch aufgehoben, dass Standardisierungsgremien nur dann patentierte Lösungen in Standards aufnehmen, wenn der Patentinhaber bereit ist, jedermann eine Lizenz zu fairen Bedingungen zu gewähren. Für den Patentinhaber ist so ein Patent, das von den anderen Marktteilnehmern bei standardgemäßen Realisierungen zwangsläufig benutzt werden muss, quasi eine Garantie für kommenden Geldregen.

Daher achtet der Patentbereich darauf, dass Mitarbeiter, die in der Standardisierung tätig sind, die von ihnen eingebrachten Vorschläge zuvor mit einem Patent Professional absprechen, um jede Möglichkeit einer Patentierung wahrnehmen zu können. So ist es zum Beispiel gelungen, mit 30 Patenten im GSM-Mobilfunk nach Nokia und noch vor Motorola weltweit eine Spitzenposition zu erreichen; auch bei Patenten für die dritte Mobilfunkgeneration nimmt Siemens eine aussichtsreiche Position ein.

(Sämtliche Hervorhebungen von uns.)

Zwischen den Zeilen kann man hier auch lesen, dass nach Möglichkeit nichts zur Standardisierung vorgeschlagen wird, was nicht im eigenen Patentportfolio eingemauert ist. Fragen nach der Qualität eines Standards werden möglicherweise hinter den Interessen der beteiligten Unternehmen zurücktreten. Die Vorteile patentfreier Standards werden überhaupt nicht thematisiert, ebensowenig die Nachteile patentblockierter Standards. Diese erreichen in der Regel eine geringere Marktakzeptanz und verweigern sich durch ihre Inkompatibilität zu OpenSource einem Großteil der heutigen Softwarelandschaft.

Veröffentlicht: 2008-09-24

World Day Against Software Patents

Vor fünf Jahren, am 24. September 2003, stoppte das Europäische Parlament den bisher bekanntesten Vorstoß zur Einführung von Softwarepatenten in Europa. Das Parlament nahm zahlreiche Änderungsanträge zu einer Richtlinie an, durch welche die in der Richtlinie vorgesehenen – für die gesamte IT-Branche gefährlichen – Ausweitungen des Patentwesens signifikant eingeschränkt wurden. In letzter Konsequenz führten diese Entscheidungen zum Scheitern der Richtlinie, als am 6. Juli 2005 ganze 648 von 680 Abgeordneten gegen sie stimmten. Ab heute soll ihr erster Widerspruch von 2003 jährlich gefeiert werden.

Lesen Sie auch die Pressemitteilung von stopsoftwarepatents.org.

Veröffentlicht: 2008-08-23

Engagiertes Unternehmertum statt Patentblockade

Der Artikel Parameter statt Patente in der Technology Review berührt ein Thema, das noch heiß diskutiert werden könnte. Nämlich die Frage, ob man aufwändig gewonnene Messergebnisse gewerblich schützen müsste. Das Patentsystem auf Software auszudehnen und damit dammbruchartige Beinträchtigungen von Wirtschaft und Forschung herbeizuführen ist aber auf jeden Fall keine Lösung. Es geht hier unter anderem um Messergebnisse, die nützlich für die Steuerung bekannter – und daher nicht erneut patentierbarer – technischer Einrichtungen sind. Wenn die Gewinnung dieser Messergebnisse teuer ist, dann könnte man nach dem Investitionsschutzprinzip zunächst eine Notwendigkeit für gewerblichen Rechtschutz sehen, denn eine Plagiierung ist bei Messergebnissen offensichtlch trivial.

Denkbar wäre so etwas zum Beispiel bei der Entwicklung eines neuen Einspritzverfahrens, welches dann in einem Auto durch eine neue Software auf einer (herkömmlichen) Einspritzpumpe umgesetzt wird. Da die Einspritzpumpe nicht neu ist und Software nicht patentierbar sein soll, bliebe dem Entwickler das Patent verwehrt. In dem Artikel in der Technology Review geht es offenbar um die geschickte Ansteuerung von Mehrfach-Antennen (siehe Erklärung bei Wikipedia).

Man könnte das Fehlen eines gewerblichen Rechtschutzes hier für nachteilig halten, aber: In dem Artikel wird – zwischen den Zeilen – auch klar, dass dies keineswegs so tragisch ist, wie manche Patentlobbyisten die Welt glauben machen wollen. Wirtschaft und Unternehmertum bedeuten immer Investitionen und damit grundsätzlich Risiko. Es gilt, dieses Risiko zu kalkulieren, anstatt dem Staat Monopolbriefe gegen möglichst niedrige Gebühr abzuverlangen. Das heißt auch, dass man ein innovatives Produkt schnell und gut am Markt platzieren muss – dann kommt man auch gut ohne Blockadepatente aus. Dass dies besser für die Gesamtwirtschaft ist, steht für uns außer Frage. In dem Artikel wird der Antennensoftwareentwickler Thomas Kaiser wie folgt zitiert:

Die Suche nach Investoren war mühsam, wie Kaiser erzählt: Einer [...], während andere Investoren nur nach Patenten fragten. „Unser Know-how steckt aber nicht in einem Schlüsselpatent“, sagt Kaiser, „das ist im komplexen Mobilfunkmarkt gar kein Geschäftsmodell. Viele Investoren verstehen das nicht.“ Wichtiger sei es, Produkte auf den Markt zu bringen, die der Zeit voraus sind.

Während der findige Unternehmer also Geld verdient und keinerlei gewerbliche Schutzrechte vermisst, denken die Investoren noch in Konstruktionen aus Patentbeton.

Veröffentlicht: 2008-06-21

Keine Entwarnung anlässlich widerrufener Softwarepatente

Im April 2008 wurde das Patent EP1040428 (Computerized Prepress) der US-Firma VistaPrint Technologies durch das Europäische Patentamt anlässlich mehrerer Einsprüche widerrufen. Diese Entscheidung ist unserer Ansicht nach im Einklang mit volkswirtschaftlich sinnvollen Patentierbarkeitsbedingungen. Dennoch hätte dieses Patent gar nicht erst erteilt werden dürfen.

Ein Blick auf die Dauer des Einspruchverfahrens wirkt überdies mehr als ernüchternd. Die Einsprüche wurden im August 2005 eingelegt (Suchwort: Opposition), d.h. bis zur Entscheidung vergingen über zwei Jahre.

Verzögerungen dieser Größenordnung sind offenbar die Regel. Ein weiteres Beispiel ist das "Geschenke"-Patent EP0927945 der Firma Amazon. Diverse Einsprüche erfolgten Ende 2003 und Anfang 2004, der Widerruf aber erst Ende 2007, also mit einer Verzögerung von vier Jahren.

Während zwischen Einspruch und Widerruf Jahre vergehen, werden Patentverletzungen hingegen sehr schnell gerichtlich festgestellt und entsprechende Urteile vollstreckt.

Somit ist der Einspruch als Verteidigung gegen zu Unrecht erteilte Patente zumindest für kleine und mittelständische Unternehmen praktisch nutzlos.

Veröffentlicht: 2008-05-01

15 Jahre WWW

Gestern vor 15 Jahren erhielten Tim Berners-Lee und Robert Cailliau vom Kernforschungszentrum CERN die offizielle Erlaubnis, ihren Code der ersten Web-API und Webservers libwww als freie Software zu verbreiten; heise online und die ARD berichteten. Wir alle wissen, was aus dem WWW seitdem geworden ist. Das Engagement von Berners-Lee und Cailliau trug entscheidend dazu bei, dass sich dieses Medium dermaßen lebhaft entfalten konnte.

Wir haben auf unseren Vorträgen schon oft die Frage gestellt, was aus grundlegenden Technologien geworden wäre, wenn es zu deren Entstehungszeit ein Softwarepatentwesen gegeben hätte. Wir stellten diese Frage bei Dateisystemen (man mache sich klar: vor 20 Jahren – der Laufzeit für Patente – war gerade das FAT16-Dateisystem bei PCs üblich) und ebenso stellen wir sie jetzt für das WWW. Bei der Breite vieler Softwarepatente ist es absolut nicht absurd, sich ein Patent auf alle Systeme in der Art des WWW vorzustellen. Und möglicherweise hätte es dieses Patent bereits gegeben, als Berners-Lee seine Software zu schreiben begann:

1989 fing Berners-Lee an, entsprechende Programme zu schreiben. Sie basierten auf einem Hypertext, mit dem man den Benutzer ohne komplizierte Kommandos von Text zu Text leiten konnte. Mit Hilfe eines Browsers konnte man auch Texte lesen, die auf weit entfernten Servern lagen. Natürlich gab es schon ähnliche Ideen, sagt Cailliau, aber: "Das Besondere war wirklich der einfache Gebrauch. Sie konnten jetzt ganz einfach eine Seite finden. Sie konnten lesen, was Sie wollten. Sie konnten klicken, und ein Link führte Sie weiter. Sie konnten in einem riesigen Universum von Dokumenten umhergehen." (Quelle: tagesschau.de)

Die entscheidende Passage wurde von uns hervorgehoben. Was wir hier sehen: Eine Idee im Softwarebereich alleine macht längst nicht immer schon die Innovation, sondern es kommt vielmehr auf gut durchdachte Implementierungen an. Softwarepatente würden Ideen blockieren und verhindern, dass verschiedene Implementierungen entstehen. Das Urheberrecht hingegen schützt nur konkrete Implementierungen und erlaubt somit einen Wettbewerb; es lässt Raum für Innovationen. Diesen Raum hat Berners-Lee genutzt und damit das Internet revolutioniert.